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Um den Dieben das Handwerk zu erschweren, ist vor allem in grossen Menschenmassen Vorsicht geboten. Doch seien Sie stets wachsam - Denn Taschendiebe haben keine «Uniform». Sie sind alt oder jung, männlich oder weiblich.

Taschendiebe lenken falls nötig ihre Opfer ab und entwenden ahnungslosen, oft unvorsichtigen Passantinnen und Passanten die Wertsachen. Sie arbeiten nicht selten in Gruppen und bewegen sich häufig im Gedränge vieler Menschen.

An diesen Orten ist besondere Vorsicht geboten

  • belebte Strassen und Plätze
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Bahnhöfe und Flughäfen
  • Restaurants und Warenhäuser
  • Bade- und Parkanlagen
  • Grossveranstaltungen

Präventions-Tipps

  • Seien Sie besonders wachsam, wenn Sie angerempelt werden.
  • Benützen Sie Innentaschen für Ihre Wertsachen.
  • Tragen Sie Taschen im Gedränge verschlossen auf der Körpervorderseite.
  • Entnehmen Sie in Gaststätten Ihre Wertsachen aus Jacken und mitgeführten Taschen.
  • Entnehmen Sie Ihrer Tasche am oder im Einkaufswagen sämtliche Wertsachen.
  • Halten Sie Ihr Portemonnaie beim Bezahlen stets in der Hand.

Opfer – was tun?

Nach einem Diebstahl gilt es umgehend Vorkehrungen zu treffen, bevor Ihnen weiterer Schaden entsteht. Die nachfolgende Auflistung dient Ihnen als Leitfaden, um die ersten Sofortmassnahmen zu veranlassen.

Wichtige Handlungen nach dem Diebstahl:

  • Lassen Sie gestohlene Zahlungskarten sofort sperren.
  • Sperren Sie unverzüglich das entwendete Mobiltelefon.
  • Wechseln Sie den Schlosszylinder falls Wohnungsschlüssel mit Hinweis auf Ihren Wohnort gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie Anzeige und melden Sie den Verlust Ihrer Ausweise zeitnah bei der nächsten Polizeistelle. Wenn Sie einen Ersatzausweis beantragen, ist die polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
    –> Polizeiwachen der Stadt Zürich
    –> Dienststelle Ausweisverlust der Stadtpolizei Zürich
    –> Rechtliche Grundlagen Ausweise

  • Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung, damit der Schaden im Deckungsfall übernommen wird.

Nur mit einer Anzeige kann die Polizei ihre Ermittlungen aufnehmen. In diesem Zusammenhang werden Täterangaben und die gestohlenen Wertsachen erhoben. Damit können mutmassliche Täter überprüft und festgenommen sowie allfälliges Deliktsgut sichergestellt und zugeordnet werden.